Stellungnahme zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens jzur alten Bücherfabrik

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Prinzip ist heute nur isoliert über die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden.
Ohne einen Blick auf die Entstehung ist diese Entscheidung jedoch unvollständig.
Für die FDP ist die Lage heute so klar wie schon in den letzten beiden Ratssitzungen und auch schon im Sommer 2020.
Wir haben vor der letzten Kommunalwahl 2020 gegen die damalige Bewerbung um den A-Stempel gestimmt und uns so bewusst dem Wählervotum mit dieser Entscheidung gestellt.
Ein Argument, welches man damals und auch aktuell oft hört:
„Die Idee ist gut.“ – Niemand bestreitet dies.
Doch auch gute Ideen müssen immer finanzierbar und realisierbar sein.
Das haben wir damals nicht gesehen und sehen auch immer noch nicht so.
Der Bürgermeister hat 2020 einen positiven Ratsbeschluss für die A-Stempel-Bewerbung bekommen.
Er hätte los sprinten können und die „Idee“ finanzieren und realisieren können.
Es wurden in den 2 Jahren danach aber nicht gestartet.
Warum?
Die Antwort liegt nah: Die Finanzierung und Realisierung wurden nicht nur von uns kritisch gesehen.
Im letzten Jahr wurde dann umgeplant und modifiziert.
Mit dem Ergebnis, die Finanzierung und Realisierung ist noch riskanter und schlechter für die Gemeinde:
Weniger Fläche ist förderfähig, mehr muss risikoreich finanziert werden und weniger Fläche für Vereine und Ehrenamt.
Fraglich ist zudem, ob nicht schon für diese Umplanung ein Ratsbeschluss notwendig gewesen wäre.

Wir respektieren den Willen der Bürger.
Deshalb enthalten wir uns heute bei dem Beschluss über die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. - So kann es seinen Gang gehen.
Wir appellieren an die Bürger und Initiatoren:
Bedenken Sie bitte bei Ihrem Votum, dass jeder Euro an zusätzlichen Kosten z.B. über eine höhere Steuerbelastung der Bürger und Betriebe refinanziert werden muss!